Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Vorhaben im ländlichen Raum nach der Förderrichtlinie "Ländliche Entwicklung" (LE/2014), Nr. 08915
Im Rahmen der Richtlinie "Ländliche Entwicklung" werden Vorhaben gefördert, die ländliche Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume sichern und weiter entwickeln. Die Vorhaben sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur und einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen.
Für welche Vorhaben sind Zuschüsse möglich?
- Ländliche Neuordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)
- Verbesserung der Breitbandversorgung in ländlichen Gebieten
- Maßnahmen des Rahmenplans "Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz" (GAK-Rahmenplan) Förderbereich 1, Maßnahmengruppe A, Integrierte Ländliche Entwicklung
Hinweis: Förderung von GAK-Vorhaben nur nach gesondertem Aufruf des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft)
Konditionen
Finanzierungsart
Anteilfinanzierung (Zuschuss)
Höhe
- Ländliche Neuordnung: 65 - 90 %
- Breitbandversorgung: 90 %
- GAK-Maßnahmen: Fördersatz nach Vorgaben laut Aufruf
Höchstbetrag
- Ländliche Neuordnung: keine Beschränkung
- Breitbandversorgung: EUR 500.000 pro Ort
- GAK-Maßnahmen: Vorgaben laut Aufruf
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.